Bei einem Versicherungsfall übernimmt die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Bewegen oder Schützen anderer Sachen, wenn dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung erforderlich ist – die Entschädigung ist dabei auf einen vereinbarten Betrag begrenzt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten.
Aufräum- und Abbruchkosten
Versichert sind die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen. Dazu gehören außerdem das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Die Entschädigung für diese versicherten Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden werden nicht nur die beschädigten Sachen selbst ersetzt, sondern auch bestimmte Zusatzkosten übernommen. Dazu zählen das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen samt Abtransport, Ablagerung und Vernichtung der Reste. Ebenso versichert sind Kosten, die entstehen, wenn andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Für diese Kosten gilt eine Obergrenze in Höhe des vereinbarten Betrags.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Schaden zusätzlich übernommen?
Übernommen werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten.
Was fällt unter die Aufräum- und Abbruchkosten?
Darunter fallen das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen sowie das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern und Vernichten.
Wann werden Bewegungs- und Schutzkosten erstattet?
Wenn zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Gibt es eine Obergrenze für diese Kosten?
Ja, die Entschädigung für die versicherten Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022