Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen – die Rechte aus dem Vertrag stehen dabei allein dem Versicherungsnehmer zu, auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Geklärt wird zudem, wann die Entschädigung ausgezahlt wird und inwieweit Kenntnis und Verhalten des Versicherten rechtlich berücksichtigt werden.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist. Das Gleiche gilt, wenn eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsnehmer kann eine Versicherung im eigenen Namen für die Interessen einer anderen Person, des Versicherten, abschließen. Die Rechte aus dem Vertrag darf aber nur der Versicherungsnehmer ausüben, auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung der Entschädigung und der Frage, wessen Kenntnis und Verhalten rechtlich zählen, gibt es besondere Regeln, die je nach Situation Versicherungsnehmer und Versicherten betreffen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherte selbst die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – auch dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was muss vor der Auszahlung der Entschädigung erfüllt sein?
Der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat. Der Versicherte selbst kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Wird das Verhalten des Versicherten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten für sein eigenes Interesse nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Sie ist unerheblich, wenn der Vertrag ohne Wissen des Versicherten abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022