Bei einem Hausratschaden ersetzt die Ammerländer in der Hausratversicherung zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert und bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens bis zum Versicherungswert. Geregelt ist außerdem, wie Restwerte und Mehrwertsteuer behandelt werden, bis zu welcher Höhe entschädigt wird und wie eine Unterversicherung die Zahlung mindert.
Im Versicherungsfall werden ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles, zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Zerstörte oder verlorene Gegenstände werden zum Versicherungswert ersetzt, beschädigte Gegenstände über die Reparaturkosten plus eine verbleibende Wertminderung, aber nie mehr als den Versicherungswert. Bei rein optischen Schäden, die die Nutzung nicht behindern, wird nur der Minderwert gezahlt. Restwerte werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn sie nicht angefallen ist oder abgezogen werden kann. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung bei Unterversicherung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einem beschädigten Gegenstand erstattet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was passiert bei einem reinen Schönheitsschaden?
Wird die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt und ist die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024