Bei der Ammerländer Hausratversicherung zahlt der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erklärt werden die einzelnen Gefahrenbegriffe genau – etwa wann ein Feuer als Brand gilt oder wann eine Explosion vorliegt – ebenso, welche Schäden wie Erdbeben oder Sengschäden nicht versichert sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein abstürzendes oder anprallendes Luftfahrzeug entstehen. Für jede dieser Gefahren gilt eine genaue Definition, damit klar ist, wann ein Schaden als versichert gilt. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, reine Sengschäden oder bestimmte Explosionsschäden an Maschinen und Schaltern – sind ausgeschlossen. Sind Seng- oder Maschinenschäden jedoch die Folge eines versicherten Sachschadens, greift der Ausschluss nicht.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in diesem Abschnitt abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Wann gilt ein Feuer als Brand im Sinne der Bedingungen?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn durch den Blitzschlag an Sachen auf demselben Grundstück Schäden anderer Art entstanden sind.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit die Sengschäden die Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024