Bei der Hausratversicherung der Ammerländer entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Wurde der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil in seiner Person festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht, erhält keine Entschädigung. Steht der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer fest, gilt die absichtliche Herbeiführung des Schadens ohne weiteres als nachgewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wann gilt der Vorsatz als bewiesen?
Die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt ist.
Auf wessen Verhalten kommt es hier an?
Maßgeblich ist die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024