Bei der Hausratversicherung der Ammerländer kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – sie steigt oder sinkt je nachdem, wie sich das Verhältnis der gesamten Schadenzahlungen zu den Versicherungssummen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre entwickelt hat. Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Die Prämie kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach den folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes verändern – sie kann steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000,- Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Das richtet sich danach, wie sich das Verhältnis verändert hat zwischen:
- der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) und
- dem Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer.
Maßgebend ist dabei der Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre. Auch der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbarte Beitrag ist einbezogen.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Herangezogen werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Dabei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Frühestens ist die Kündigung jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung möglich.
Was bedeutet das konkret?
Die Prämie kann sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres ändern, indem der Beitragssatz erhöht oder gesenkt wird. Grundlage ist, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre entwickelt hat. Der geänderte Beitragssatz darf den geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Steigt der Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Hausrat-Prämie ändern?
Der Beitragssatz kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres verändern – er kann erhöht werden oder muss vermindert werden. Das gilt auch für den Anteil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wonach richtet sich die Höhe der Prämienanpassung?
Die Anpassung richtet sich danach, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre verändert hat. Grundlage sind die von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichten Werte für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024