Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Economic erhältst du bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur den Beitrag anteilig für den Zeitraum berechnet, in dem Versicherungsschutz bestand. Erfahre, welche Regeln bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und wegfallendem versicherten Interesse gelten und wann eine Geschäftsgebühr anfällt.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse:
Widerruf
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Fehlendes versichertes Interesse
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet dein Vertrag früher als geplant, zahlst du grundsätzlich nur für die Zeit, in der du tatsächlich abgesichert warst. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder wegfallendes Interesse – gelten unterschiedliche Regeln dazu, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie wird der Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnet?
Dem Versicherer steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert beim Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Der Versicherer erstattet nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung des Versicherungsnehmers zum Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist. Fehlt die Belehrung, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten – außer, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Wann steht dem Versicherer eine Geschäftsgebühr zu?
Eine angemessene Geschäftsgebühr steht dem Versicherer zu, wenn der Vertrag durch Rücktritt beendet wird, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, sowie wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht oder nicht entsteht.
Was gilt bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Abschnitt B2 Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung
