Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Economic erfahren Sie, wann der Folgebeitrag fällig wird, welche Folgen ein Zahlungsverzug hat und wie Mahnung, Leistungsfreiheit sowie Kündigung geregelt sind. Auch die Möglichkeit, eine Kündigung durch fristgerechte Zahlung wieder unwirksam zu machen, wird erläutert.
Fälligkeit:
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist die regelmäßige Zahlung nach dem ersten Beitrag, je nach vereinbarter Zahlungsweise etwa monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Zahlen Sie pünktlich, bleiben Sie in vollem Umfang geschützt. Bei verspäteter Zahlung, die Sie zu vertreten haben, geraten Sie automatisch in Verzug. Der Versicherer kann Sie schriftlich mahnen und eine Frist setzen. Wird danach nicht gezahlt, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Zahlen Sie jedoch rechtzeitig nach, kann eine Kündigung wieder unwirksam werden.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Gerate ich ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug – allerdings nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Welche Frist muss eine Mahnung enthalten?
Der Versicherer kann Sie in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge samt Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert werden und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Was passiert bei einem Versicherungsfall nach Fristablauf?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann ich eine Kündigung noch rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit einer Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026