Die Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer sichert im Tarif Economic über die Forderungsausfalldeckung ab, wenn der Hund eines Dritten einen Haftpflichtschaden verursacht und der zahlungsunfähige Schädiger die Schadenersatzforderung nicht begleichen kann. Versichert sind Personen- und Sachschäden.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Economic folgendes für den Gegenstand der Forderungsausfalldeckung:
- Die Ammerländer Versicherung gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass ihnen während der Wirksamkeit der Versicherung vom Hund eines Dritten (Schadenverursacher) ein Haftpflichtschaden im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zugefügt wird und die daraus entstehende Schadenersatzforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchgesetzt werden kann.
Auf die Art und die Höhe der Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung finden die übrigen Vorschriften dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung entsprechende Anwendung.
Versichert sind Personen- und Sachschäden des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Ihnen der Hund eines Dritten einen Schaden zufügt, der Verursacher dafür haften müsste, aber zahlungsunfähig ist und deshalb nicht zahlen kann. In diesem Fall übernimmt die Ammerländer die Rolle, die sonst der zahlungsunfähige Schädiger hätte. Abgedeckt sind dabei Personen- und Sachschäden von Ihnen selbst und Ihren mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Was deckt die Forderungsausfalldeckung ab?
Sie greift, wenn versicherten Personen während der Wirksamkeit der Versicherung vom Hund eines Dritten ein Haftpflichtschaden zugefügt wird und die Schadenersatzforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchgesetzt werden kann.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Personen- und Sachschäden des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Welche Regeln gelten für Art und Höhe der Leistungen?
Auf die Art und die Höhe der Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung finden die übrigen Vorschriften dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung entsprechende Anwendung.
Wann kommt die Deckung nicht in Betracht?
Voraussetzung ist, dass die Schadenersatzforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchgesetzt werden kann. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
