Die Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer bietet im Tarif Economic Schutz, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines während der Vertragslaufzeit eingetretenen Schadenereignisses auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Erfahren Sie, was als Versicherungsfall gilt und welche vertraglichen Ansprüche ausgeschlossen sind.
Wann besteht Versicherungsschutz:
- Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung;
- b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
- c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
- d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
- e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Weiterer Ausschluss:
- Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Schutz greift, wenn während der Vertragslaufzeit ein Schaden an Personen oder Sachen entsteht und jemand deshalb gesetzlich Schadensersatz von Ihnen verlangt. Entscheidend ist, wann das Schadenereignis eingetreten ist, nicht wann die Ursache dafür gesetzt wurde. Ansprüche, die sich aus Verträgen ergeben oder die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus vertraglich vereinbart wurden, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz im Tarif Economic?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses – mit Personen-, Sach- oder daraus folgendem Vermögensschaden – aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Was gilt als Schadenereignis?
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Sind Ansprüche aus der Erfüllung von Verträgen versichert?
Nein. Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder auf Schadensersatz statt der Leistung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
Sind vertraglich erweiterte Haftungen mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
