Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort besteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wer davon nichts wusste, kann unter bestimmten Bedingungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer bestimmten Frist.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko gleichzeitig bei mehreren Versicherern abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer eine solche Doppelversicherung unwissentlich abgeschlossen hat, kann verlangen, dass der zuletzt geschlossene Vertrag wieder aufgehoben wird. Wichtig ist dabei, zügig zu handeln, denn dieses Recht besteht nur für eine begrenzte Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Doppelung erfährt.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Bis wann muss ich die Aufhebung verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
