In der Hundehalterhaftpflicht Comfort der Ammerländer wird ein Folgebeitrag je nach Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug – hier erfahren Sie, welche Folgen wie Leistungsfreiheit und Kündigung drohen und wie sich eine Kündigung wieder abwenden lässt.
Fälligkeit:
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist jede weitere Beitragszahlung nach dem ersten Beitrag. Er ist zum vereinbarten Termin fällig und sollte pünktlich veranlasst werden. Wer zu spät zahlt und dies zu vertreten hat, ist automatisch in Verzug – auch ohne Mahnung. Reagiert man nach einer förmlichen Mahnung und Fristsetzung nicht, kann der Schutz bei einem Schadensfall entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Wird jedoch innerhalb eines Monats nachgezahlt, kann eine Kündigung wieder hinfällig werden.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Welche Frist gilt bei einer Mahnung?
Der Versicherer kann in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen. Diese muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz bei Zahlungsverzug?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und sind Sie mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit einer Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt bis zur Zahlung bestehen.
