Stirbt der Versicherungsnehmer, sorgt die Ammerländer in der Hundehalterhaftpflicht im Tarif Comfort dafür, dass mitversicherte Angehörige nicht sofort ohne Schutz dastehen: Der Versicherungsschutz läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter, und wer den nächsten Beitrag einlöst, wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner und/oder Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Wird der nächste Beitrag durch den überlebenden Partner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A2 Besonderes Umweltrisiko
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Für mitversicherte Familienangehörige – Ehegatte, eingetragener Lebenspartner sowie Kinder – läuft der Versicherungsschutz zunächst bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung weiter. Zahlt der überlebende Partner diesen nächsten Beitrag, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers und der Vertrag wird auf ihn fortgeführt.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Für wen läuft der Schutz nach dem Tod weiter?
Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner und/oder Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners.
Wie wird der überlebende Partner zum Versicherungsnehmer?
Wird der nächste Beitrag durch den überlebenden Partner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Wie lange gilt der Schutz für die mitversicherten Angehörigen?
Der Schutz besteht bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
