Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein Jahr. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und was beim Wegfall des versicherten Interesses passiert.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beendigung des Vertrags:
- Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer täglich gekündigt werden.
- Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
- Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist, oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um je ein weiteres Jahr, solange keine Kündigung erfolgt. Sie selbst können jederzeit kündigen, während der Versicherer eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten muss. Fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag hierfür entsprechend.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Kann ich als Versicherungsnehmer jederzeit kündigen?
Ja, der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer täglich gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist, oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
