Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Ab wann Sie versichert sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, sollten Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlen. Wird der Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hundehalterhaftpflicht Comfort?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Woher weiß ich, ab wann ich versichert bin?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Gibt es Bedingungen für den Beginn des Versicherungsschutzes?
Ja. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung des Erstbeitrags?
Für die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gelten gesonderte Regelungen, unter deren Vorbehalt der Beginn des Versicherungsschutzes steht.
