In der Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer besteht Versicherungsschutz nur, soweit dem keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen – dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für US-Sanktionen gegen den Iran.
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflicht der Ammerländer gilt für die Embargobestimmung folgendes:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran berücksichtigt, sofern europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht bei einer Embargobestimmung kein Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Regelung auch für US-Sanktionen?
Ja, sie gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Welche Rechtsvorschriften sind maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
In welchem Tarif gilt diese Embargobestimmung?
Die Embargobestimmung gilt im Tarif Exclusiv der Privathaftpflicht der Ammerländer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
