Lehnt die Ammerländer in der Hundehalterhaftpflicht Comfort den Rechtsschutz ab, kann die versicherte Person einen Stichentscheid nutzen: Ein Rechtsanwalt gibt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme ab, die für beide Seiten bindend ist. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann der Versicherungsschutz entfällt.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für den Stichentscheid:
Ablehnung des Rechtsschutzes:
Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, ist dies der versicherten Person unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Eine Ablehnung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
- weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder
- weil im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Stellungnahme des Rechtsanwalts (Stichentscheid):
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß C1-6.1 verneint und stimmt die versicherte Person der Auffassung des Versicherers nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder von ihm noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht.
Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Fristsetzung und Rechtsfolge:
Der Versicherer kann der versicherten Person eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen der der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Ziffer C1-6.2 abgeben kann.
Kommt die versicherte Person dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist verpflichtet, die versicherte Person ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Abschnitt C2
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, weil er die Erfolgsaussichten oder das Verhältnis von Kosten und Erfolg als nicht ausreichend einschätzt, muss er dies schriftlich und begründet mitteilen. Sind Sie mit dieser Einschätzung nicht einverstanden, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der auf Kosten des Versicherers prüft und Stellung nimmt. Dessen Entscheidung bindet in der Regel beide Seiten. Damit der Anwalt seine Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn innerhalb der gesetzten Frist vollständig und wahrheitsgemäß informieren – sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt?
Die Ablehnung ist der versicherten Person unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Sie kann etwa erfolgen, wenn der Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder im Schadenersatz-Rechtsschutz keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Was ist der Stichentscheid?
Stimmt die versicherte Person der Ablehnung nicht zu, kann sie einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht.
Ist die Entscheidung des Rechtsanwalts bindend?
Ja, die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Welche Frist gilt für die Unterrichtung des Rechtsanwalts?
Der Versicherer kann eine Frist von mindestens einem Monat setzen. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Kommt die versicherte Person dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer muss ausdrücklich auf diese mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinweisen.
