Nach einem Rechtsschutzfall in der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort gelten klare Obliegenheiten: Der beauftragte Rechtsanwalt ist vollständig zu unterrichten, unnötige Kosten sind zu vermeiden und vor Klagen die Zustimmung des Versicherers einzuholen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzungen oder den Verlust des Versicherungsschutzes.
Die versicherte Person hat:
- den mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen;
- soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden,
- vor Erhebung von Klagen oder Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen;
- alles zu vermeiden, was die unnötige Erhöhung von Kosten oder die Erschwerung ihrer Erstattung verursachen könnte.
Ansprüche der versicherten Person gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über. Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Unterlagen hat die versicherte Person auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzuwirken.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Wird eine dieser genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte Person seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weist die versicherte Person nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
Bestätigung des Versicherungsschutzes:
Der Versicherer bestätigt der versicherten Person den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. Ergreift die versicherte Person Maßnahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Rechtsschutzfall ein, sollten Sie Ihren Anwalt umfassend informieren und ihm alle nötigen Unterlagen und Beweismittel geben. Bevor Sie Klagen erheben oder Rechtsmittel einlegen, holen Sie die Zustimmung des Versicherers ein und vermeiden Sie unnötige Kosten. Halten Sie sich nicht an diese Pflichten, kann der Versicherungsschutz gekürzt werden oder ganz entfallen. Am besten warten Sie mit eigenen Schritten, bis der Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt hat.
Häufige Fragen
Was muss ich gegenüber meinem Rechtsanwalt beachten?
Sie müssen den beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die Sachlage unterrichten, ihm die Beweismittel angeben, die möglichen Auskünfte erteilen und die notwendigen Unterlagen beschaffen.
Muss ich vor einer Klage die Zustimmung des Versicherers einholen?
Ja. Soweit Ihre Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, ist vor Erhebung von Klagen oder Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Was gilt, wenn ich vor der Rechtsschutzbestätigung tätig werde?
Ergreifen Sie Maßnahmen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor der Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen dadurch Kosten, trägt der Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
Bleibt der Schutz bestehen, wenn die Verletzung folgenlos war?
Ja. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
