In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer übernimmt der Versicherer im Tarif Comfort die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten – von Anwalt und Gericht über Auslandsreisen bis zur Zwangsvollstreckung. Erfahren Sie, welche Höchstgrenzen gelten, welche Kosten nicht getragen werden und welche Unterstützung bei Auslandsbezug bereitsteht.
Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten:
- eines für die versicherte Person tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes;
- des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers;
- der Reisen der versicherten Person zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Versicherungsfall;
- die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen sind, soweit die versicherte Person zu deren Erstattung verpflichtet ist;
- eines Zwangsvollstreckungsschrittes.
Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000,– Euro begrenzt. Zahlungen für die mitversicherten Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Der Versicherer trägt nicht:
- Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis der versicherten Person angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist;
- Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;
- Kosten, die die versicherte Person ohne Rechtspflicht übernommen hat;
- Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für:
- die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten;
- die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Comfort der Hundehalterhaftpflicht übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn rechtliche Interessen durchgesetzt werden müssen – dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugen und Sachverständige sowie Schritte der Zwangsvollstreckung. Für bestimmte Situationen gibt es feste Obergrenzen, und einige Kostenarten sind ausdrücklich vom Umfang ausgenommen. Bei Fällen mit Auslandsbezug unterstützt der Versicherer zusätzlich mit Übersetzungen und einem Dolmetscher.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden zur Rechtsverfolgung übernommen?
Übernommen werden die Kosten eines tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die Gerichtskosten einschließlich Zeugen, Sachverständigen und Gerichtsvollzieher, die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, die dem Gegner entstandenen Kosten sowie die eines Zwangsvollstreckungsschrittes.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung je Rechtsschutzfall?
Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000,– Euro begrenzt. Zahlungen für mitversicherte Personen aus demselben Rechtsschutzfall sowie aus mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen werden zusammengerechnet.
Bis zu welchem Betrag werden Reisen zu einem ausländischen Gericht übernommen?
Reisen der versicherten Person zu einem ausländischen Gericht werden übernommen, wenn ihr Erscheinen als Partei angeordnet ist – in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Versicherungsfall.
Welche Kosten trägt der Versicherer nicht?
Nicht getragen werden bestimmte Kosten bei einverständlicher Erledigung, Kosten aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels, ohne Rechtspflicht übernommene Kosten sowie Kosten ab der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel.
Welche Unterstützung gibt es bei Auslandsbezug?
Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für die Übersetzung der notwendigen schriftlichen Unterlagen und für die Bestellung eines erforderlichen Dolmetschers und trägt jeweils die dabei anfallenden Kosten.
