In der Hundehalterhaftpflicht Comfort der Ammerländer gilt der Versicherungsschutz nur, soweit ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen – erfahren Sie, welche Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA gegenüber dem Iran hier eine Rolle spielen.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für die Embargobestimmung:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos im Weg stehen. Maßgeblich sind dabei die Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran können eine Rolle spielen – allerdings nur, solange europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der Hundehalterhaftpflicht Comfort Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind die auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gilt die Embargobestimmung auch für US-Sanktionen gegen den Iran?
Ja. Die Bestimmung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was passiert, wenn europäisches oder deutsches Recht US-Sanktionen entgegensteht?
Die US-Sanktionen gegen den Iran wirken sich nur aus, soweit ihnen nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
