Die Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer schützt Privatpersonen aus den Gefahren des täglichen Lebens und schließt zahlreiche Zusatzrisiken ein – etwa nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs bis 10.000 EURO Jahresumsatz, Betriebspraktika, Sachschäden gegenüber Arbeitgeber oder Arbeitskollegen sowie Tätigkeiten als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten / Ferienjob:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöchstumsatz / -verdienst von maximal 10.000,- EURO, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
- a) Verkauf auf Flohmärkten und Basaren;
- b) Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck;
- c) Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen;
- d) Mitwirken bei Karnevalsveranstaltungen;
- e) Änderungsschneiderei, Handarbeiten;
- f) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste;
- g) Annahme von Sammelbestellungen;
- h) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen;
- i) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner;
- j) Haushaltshilfen.
- Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
- Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 10.000,- EURO übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten) unter Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme.
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügten Sachschäden. Die Entschädigung ist auf max. 10.000,- EURO je Schadenereignis begrenzt. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter- / Au-pair-Tätigkeit:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tageseltern oder Babysitter, Au-pair, auch wenn diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt wird für Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht.
- Abweichend von A1-7.3 und A1-7.4 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht auch für Schäden, die die Tageskinder untereinander oder gegenüber Dritten verursachen, sofern es sich nicht um Geschwister handelt sowie um Schäden der Tageskinder gegenüber den nach Ziffer A1-2 versicherten Personen wegen Personenschäden.
- Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte).
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht Exclusiv deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson im Alltag ab. Zusätzlich sind bestimmte kleinere Nebentätigkeiten, Ferienjobs, Betriebspraktika und die Betreuung von Kindern als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair mitversichert. Für einige dieser Bereiche gelten festgelegte Höchstgrenzen und Voraussetzungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Sind nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöchstumsatz / -verdienst von maximal 10.000,- EURO, sofern kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Was passiert, wenn der Jahresumsatz über 10.000 EURO liegt?
Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 10.000,- EURO übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Außerdem dürfen bei diesen Tätigkeiten keine Angestellten beschäftigt werden.
Sind Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen abgedeckt?
Ja, mitversichert sind Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden, begrenzt auf max. 10.000,- EURO je Schadenereignis. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Bin ich als Tageseltern oder Babysitter versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair, auch wenn die Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt wird, für Schäden, die die Tageskinder erleiden. Nicht versichert ist die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorten.
Sind abhandengekommene Sachen der betreuten Kinder versichert?
Nein, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
