Für die Tarife Exclusiv und Excellent der Ammerländer Versicherung gilt die Neuwertentschädigung:
Die Ammerländer Versicherung leistet auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Der beschädigte/ zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/ Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab (Erst)-Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.