Für die Tarife Exclusiv und Excellent der Ammerländer Versicherung gilt die Neuwertentschädigung:
Die Ammerländer Versicherung leistet auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 2.500,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Der beschädigte /zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung / Zerstörung nicht älter als
12 Monate ab (Erst)-Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art.