Im Tarif Economic Start der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Schäden durch nicht deliktfähige Personen
a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Personenschäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil eine mitversicherte Person nach §§ 827 bis 829BGB nicht verantwortlich war (z.B. wegen Minderjährigkeit) und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, soweit ein anderer
Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor.
b) Die Entschädigung ist auf max. 10.000,-EURO je Schadenereignis begrenzt. - Personen- oder Sachschäden durch Gefälligkeit
a) Verursacht eine versicherte Person einen Personen- oder Sachschaden bei privater
unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich die Ammerländer Versicherung nicht
auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeitshaftung) berufen,
soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht. Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen
kann.
b) Die Entschädigung ist auf max. 20.000,-
EURO je Schadenereignis begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 300,- EURO je Schadenfall.
Entschädigungssummen der Tarife Economic/ Exclusiv/ Excellent: