Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Für den mitversicherten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.