Im Tarif Exclusiv und Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn
a) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat;
b) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person gestellt wurde;
c) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
d) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;
e) der Schädiger unbekannt bleibt.
Im Tarif Exclusiv ist die Entschädigungsleistung des Versicherers auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) psychische Folgeschäden,
b) Sachschäden.