Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung bietet mit der Soforthilfe unter anderem Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen – gestaffelt nach Art und Dauer des Krankenhausaufenthalts bis zu 2.000 EURO – sowie Reha-Betreuung, Reha-Beratung und finanzielle Leistungen für therapeutische, ambulante Maßnahmen. Hier finden Sie alle Details zu Leistungen, Beitragszuschlag und Mindestprämien.
1. Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand der nachstehenden Tabelle ermittelt, also nach der Art und der Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
Vollstationär behandelter Knochenbruch (vollständige Fraktur mit einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von):
- mehr als 28 Tagen: 2.000,- EURO Höchstsumme
- 15 bis 28 Tagen: 1.000,- EURO
- 4 bis 14 Tagen: 800,- EURO
- weniger als 4 Tagen: 400,- EURO
Ausschließlich ambulant behandelter Knochenbruch: 250,- EURO
2. Soforthilfe
Leistungsumfang:
- Reha-Betreuung
- Reha-Beratung
- Finanzielle Leistungen für therapeutische, ambulante Maßnahmen (Massagen, Ergotherapie, manuelle Therapie)
Beitrag
Der Beitragszuschlag für den Einschluss der Soforthilfe gilt für die Produkte Comfort und Exclusiv-Schutz. Dieser beträgt 0,28 ‰ auf den Beitragssatz der Invalidität.
Bei Einschluss der Soforthilfe gelten für die Unfallversicherung folgende Mindestprämien:
- Bei Erwachsenen beträgt der Mindestjahresnettobeitrag 75,- EURO pro Person.
- Bei Kindern beträgt er 32,- EURO pro Person.
Was bedeutet das konkret?
Die Soforthilfe ergänzt die Unfallversicherung um zusätzliche Leistungen. Dazu gehört ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, dessen Höhe davon abhängt, ob und wie lange Sie im Krankenhaus behandelt werden. Ergänzend erhalten Sie Unterstützung rund um die Rehabilitation sowie finanzielle Leistungen für bestimmte therapeutische, ambulante Maßnahmen. Für diesen Einschluss fällt ein Beitragszuschlag an, und es gelten festgelegte Mindestprämien.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Knochenbruch?
Bei einem vollstationär behandelten Knochenbruch richtet sich die Höhe nach der Dauer des Krankenhausaufenthalts: mehr als 28 Tage 2.000,- EURO (Höchstsumme), 15 bis 28 Tage 1.000,- EURO, 4 bis 14 Tage 800,- EURO und weniger als 4 Tage 400,- EURO. Ein ausschließlich ambulant behandelter Knochenbruch wird mit 250,- EURO vergütet.
Welche Leistungen umfasst die Soforthilfe?
Die Soforthilfe umfasst Reha-Betreuung, Reha-Beratung sowie finanzielle Leistungen für therapeutische, ambulante Maßnahmen wie Massagen, Ergotherapie und manuelle Therapie.
Für welche Produkte gilt der Beitragszuschlag?
Der Beitragszuschlag für den Einschluss der Soforthilfe gilt für die Produkte Comfort und Exclusiv-Schutz und beträgt 0,28 ‰ auf den Beitragssatz der Invalidität.
Welche Mindestprämien gelten bei Einschluss der Soforthilfe?
Bei Einschluss der Soforthilfe beträgt der Mindestjahresnettobeitrag bei Erwachsenen 75,- EURO pro Person und bei Kindern 32,- EURO pro Person.
