In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung lassen sich Leistung und Beitrag jährlich planmäßig um 5 % erhöhen, sofern die Versicherungssummen unter den Höchstsummen liegen und die versicherten Personen jünger als 65 Jahre sind. Erfahren Sie, wann die Dynamik entfällt, wie die Anpassung abläuft und welche zusätzlichen beitragsfreien Leistungen für Kinder im Tarif Exclusiv gelten.
Unfallversicherungen bei der Ammerländer Versicherung können unter folgenden Voraussetzungen auch mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag abgeschlossen werden, wenn
- die Versicherungssummen unter den Höchstversicherungssummen liegen;
- die versicherten Personen unter 65 Jahre sind.
Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag um jeweils 5 %, mit Ausnahme der Beiträge für Bergungskosten, kosmetische Operationskosten und Kurbeihilfe sowie die anderen in den Besonderen Bedingungen genannten zusätzlichen kostenfreien Leistungen.
Die Dynamik entfällt
- mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des/der Versicherten;
- wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Kinder zusätzlich die folgenden beitragsfreien Leistungen:
- Die Versicherungssummen steigen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre. Dabei werden die Versicherungssummen für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EURO, für die Übergangsleistung auf volle 50 EURO und für das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 EURO aufgerundet. Die Versicherungssummen für beitragsneutrale Leistungsarten bleiben von der Erhöhung ausgeschlossen.
- Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
- Jeweils zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
- Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 11.3.2 AUB 2015 trotz Fristablauf der Mahnung der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
- Sie und wir können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
- Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des/der Versicherten oder wenn die Höchstversicherungssummen nach Ziffer 17 AUB 2015 überschritten werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Dynamik sorgt dafür, dass Leistung und Beitrag der Unfallversicherung Jahr für Jahr planmäßig ansteigen, damit der Versicherungsschutz nicht an Wert verliert. Sie können der jährlichen Erhöhung widersprechen oder die Dynamik ganz kündigen. Ab einem bestimmten Alter oder bei Erreichen der festgelegten Höchstsummen läuft die automatische Anpassung aus. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen Leistung und Beitrag bei der Dynamik?
Nach den Besonderen Bedingungen erhöhen sich Leistung und Beitrag um jeweils 5 %. Ausgenommen sind unter anderem die Beiträge für Bergungskosten, kosmetische Operationskosten und Kurbeihilfe sowie die weiteren in den Bedingungen genannten kostenfreien Leistungen.
Wann entfällt die Dynamik?
Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des oder der Versicherten sowie dann, wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Kann ich der jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Im Tarif Exclusiv entfällt die Anpassung, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag später wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Was passiert, wenn ich nur den Vorjahresbeitrag zahle?
Wenn Sie versäumt haben, der Erhöhung zu widersprechen, und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt der Versicherungsschutz abweichend von Ziffer 11.3.2 AUB 2015 trotz Fristablauf der Mahnung bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wie kündige ich die Dynamik?
Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
