In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung sollten die im Todesfall bezugsberechtigten Personen möglichst namentlich mit Geburtsdatum benannt werden. Fehlt diese Benennung, greift bei Unfalltod einer versicherten Person die gesetzliche Erbfolge.
Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Die im Todesfall bezugsberechtigten Personen sind möglichst namentlich mit Geburtsdatum zu benennen.
- Unterbleibt die Benennung, gilt bei Unfalltod einer versicherten Person die gesetzliche Erbfolge.
Was bedeutet das konkret?
Sie legen selbst fest, wer im Todesfall die Leistung aus der Unfallversicherung erhalten soll. Damit klar ist, wer gemeint ist, sollten Sie diese Person mit Namen und Geburtsdatum angeben. Machen Sie dazu keine Angabe, wird das Geld nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Häufige Fragen
Wie benenne ich die bezugsberechtigte Person?
Die im Todesfall bezugsberechtigten Personen sind möglichst namentlich mit Geburtsdatum zu benennen.
Was passiert, wenn ich keine bezugsberechtigte Person benenne?
Unterbleibt die Benennung, gilt bei Unfalltod einer versicherten Person die gesetzliche Erbfolge.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung.
In welchem Fall greift die Bezugsberechtigung?
Die Bezugsberechtigung betrifft den Todesfall, konkret den Unfalltod einer versicherten Person.
