Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung schützt Sie gegen die Folgen von Unfällen – etwa beim Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen. Sie bietet Geldleistungen wie Invaliditäts- und Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld sowie zahlreiche beitragsfreie Zusatzleistungen, unter anderem für Kinder, bei Invalidität und im Todesfall.
Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten:
Geldleistungen:
- Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen),
- Zahlung einer Todesfallsumme,
- Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen,
- Kostenerstattungen z. B. für:
- Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
- Ärztliche Atteste
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Versicherte Ereignisse und Risiken:
- Gesundheitsschäden durch Rettungsmaßnahmen
- Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen
- Passives Kriegsrisiko
- Terroranschläge
- Vergiftungen bei Gasen und Dämpfen
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden inkl. Druckkammerkosten
- Ertrinken und Ersticken
- Erfrieren
- Sonnenbrand oder Sonnenstich
- Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug
- Unfälle aufgrund von Fahrveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit / Kartrennen
- Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen
- Versicherungsschutz bei erhöhten Kraftanstrengungen
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung
- Psychische Erkrankung
- Insektenstiche
- Allergische Reaktionen nach Insektenstichen
- Impfschäden
- Versicherungsschutz bei bestimmten Infektionskrankheiten
- Versicherungsschutz bei sonstigen Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung
- Blutvergiftungen
- Herzinfarkt/Schlaganfall
- Alkoholklausel
- Bewusstseinsstörung durch Medikamente
- Unfälle aufgrund Einschlafens, z. B. beim Lenken eines Kfz
- Kitesurfen
Weitere beitragsfreie Leistungen:
- Kurkostenbeihilfe
- Kurkostenbeihilfe auch bei teilstationärer Reha-Maßnahme
- Kosmetische Operationen und Zahnersatz
- Kosmetische Operation nach Brustkrebs bis 10.000 EURO
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Dolmetscherkosten
- Komageld (20 EURO pro Tag, max. 1 Jahr)
- Pflegegeld (20 EURO pro Tag, max. 3 Jahre)
- Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit für 3 Jahre
- Beitragsfreistellung bei Arbeitsunfähigkeit für 1 Jahr
- Versehensklausel
- Erstattung von Attestkosten
- Vorsorgeversicherung bei Geburt, Adoption
- Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
- Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
- Künftige Bedingungsverbesserungen
Beitragsfreie Leistungen bei Invalidität:
- Anmeldefrist für die Invalidität
- Anrechnung Mitwirkung von Krankheiten / Gebrechen
- Verbesserte Gliedertaxe
- bei Verlust
- bei Funktionsunfähigkeit
- Mehrleistung ab 26 % Invalidität (Progressionsstaffel)
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen einschließlich Umschulungsmaßnahmen
- Reparatur von Prothesen
- Vorschusszahlung auch ohne vereinbarte Todesfallsumme
- Logopädische Behandlung
- Verdienstausfall bei Begutachtung
Bei Einschluss einer Todesfallleistung:
- Verschollenheit
- keine Prüfung von Geistes- und Bewusstseinsstörung bei Unfalltod
- verlängerte Meldefrist bei Unfalltod bis 6 Wochen
Bei Einschluss eines Krankenhaustagegeldes / Genesungsgeldes:
- Dauer für Zahlung des Krankenhaustagegeldes
- Zahlung auch bei Notfalleinweisung in Reha-Institute
- 3 Tage Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld bei ambulanter Operation
- Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
- Dauer für Zahlung des Genesungsgeldes
- Genesungsgeld auch bei Tod im Krankenhaus
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen ohne stationären Aufenthalt
Bei Einschluss einer Übergangsleistung:
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen
- Erweiterte Übergangsleistung
- Erweiterungen des Unfallbegriffs
Beitragsfreie Leistungen bei Kindern:
- Rooming-in-Leistung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Vergiftungen und Verätzungen
- Gesundheitsschäden durch selbstgebaute Feuerwerkskörper
- Beitragsfreistellung der Unfallversicherung bei Tod des VN
- Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile
- Vollwaisenrente
- Helmklausel: Erhöhung der Invaliditätsleistung um 10 % beim Tragen eines Helmes bei folgenden Sportarten: Fahrradfahren (auch passiv im Kindersitz), Inline-Skating, Roller-Skating, Skialpin, Skateboarden, Wakeboarden, Kitesurfen, Windsurfen, Surfen (Wellenreiten), Reiten, Rodeln
- Reparaturkostenerstattung für Zahnspangen bis 1.500 EURO und für Brillen bis 250 EURO
- Kindergartenausfallgeld (20,- EURO pro Tag, max. 15 Tage)
- Schulausfallgeld (20,- EURO pro Tag, max. 15 Tage)
- Nachhilfeunterricht bei unfallbedingtem Schulausfall (30 EURO pro Tag, max. 100 Tage)
- Haushaltshilfe, Kindermädchen
- Bewusstseinsstörungen durch K.o.-Tropfen oder Ecstasy
- Erweiterungen des Unfallbegriffs
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung greift, wenn Ihnen durch einen Unfall ein gesundheitlicher Schaden entsteht – zum Beispiel durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen. Je nach Vereinbarung erhalten Sie Geldleistungen wie eine Invaliditätsleistung, eine Todesfallsumme oder Krankenhaustagegeld sowie Erstattungen für bestimmte Kosten. Darüber hinaus sind zahlreiche zusätzliche und beitragsfreie Leistungen enthalten, unter anderem spezielle Bausteine für Kinder, bei Invalidität, im Todesfall und bei Krankenhausaufenthalten. Welche Leistungsarten und Versicherungssummen konkret gelten, wird individuell im Versicherungsvertrag festgelegt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Unfall im Sinne der Versicherung vor?
Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt.
Welche Geldleistungen bietet die Unfallversicherung?
Zu den Geldleistungen zählen die einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen, die Zahlung einer Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen sowie Kostenerstattungen, etwa für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfe und ärztliche Atteste.
Wie werden Leistungsarten und Versicherungssummen festgelegt?
Die Leistungsarten und die dazugehörigen Versicherungssummen werden individuell mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbart.
Gibt es besondere Leistungen für Kinder?
Ja, es sind zahlreiche beitragsfreie Leistungen für Kinder enthalten, unter anderem Rooming-in-Leistung, Vollwaisenrente, die Helmklausel mit 10 % höherer Invaliditätsleistung bei bestimmten Sportarten, Reparaturkostenerstattung für Zahnspangen bis 1.500 EURO und Brillen bis 250 EURO sowie Kindergarten- und Schulausfallgeld.
Sind auch Ereignisse wie Insektenstiche oder Vergiftungen versichert?
Ja, versichert sind unter anderem Insektenstiche, allergische Reaktionen nach Insektenstichen, Nahrungsmittelvergiftungen, Vergiftungen bei Gasen und Dämpfen sowie zahlreiche weitere Ereignisse wie Sonnenbrand, Ertrinken, Erfrieren oder Blutvergiftungen.
