In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung entscheiden feste Altersgrenzen über Tarifeinstufung, Nachlässe und Beitragszuschläge – von der Kinder-Unfallversicherung ab Geburt über den Junge-Leute-Tarif ab 18 Jahren bis zu Zuschlägen im höheren Alter und dem Ende des Versicherungsschutzes mit 80 Jahren.
Geburt:
- Frühestes Eintrittsalter in der Kinder-UV
18 Jahre:
- Exclusiv-Schutz: Einstufung in den Erwachsenentarif
- Comfort-Schutz: Einstufung in den Junge-Leute-Tarif (10 % Nachlass)
- Umstellung des Kindertarifs auf Erwachsenentarif ab nächster Hauptfälligkeit
30 Jahre:
- Comfort-Schutz: Umstellung in Erwachsenentarif ohne Nachlass
65 Jahre:
- Beitragszuschlag 50 %
- Keine Dynamik möglich
70 Jahre:
- Beitragszuschlag 75 %
- Nur Comfort-Schutz
75 Jahre:
- Kein Abschluss mehr möglich
- Umstellung auf Comfort-Schutz
- Beitragszuschlag 100 %
- Versicherbar nur noch Tod und Invalidität (Kündigungsmöglichkeit des VN)
80 Jahre:
- Kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Was bedeutet das konkret?
Das Alter der versicherten Person bestimmt in der Unfallversicherung, in welchen Tarif sie eingestuft wird und ob Nachlässe oder Zuschläge greifen. Junge Erwachsene profitieren zunächst von einem Nachlass im Comfort-Schutz, während im höheren Alter Beitragszuschläge hinzukommen und der Leistungsumfang eingeschränkt wird. Ab einem bestimmten Alter ist kein Neuabschluss und schließlich gar kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Kind in der Unfallversicherung versicherbar?
Das früheste Eintrittsalter in der Kinder-Unfallversicherung ist die Geburt.
Was passiert mit 18 Jahren?
Beim Exclusiv-Schutz erfolgt die Einstufung in den Erwachsenentarif. Beim Comfort-Schutz erfolgt die Einstufung in den Junge-Leute-Tarif mit 10 % Nachlass. Die Umstellung des Kindertarifs auf den Erwachsenentarif erfolgt ab der nächsten Hauptfälligkeit.
Welche Beitragszuschläge gelten im höheren Alter?
Ab 65 Jahren gilt ein Beitragszuschlag von 50 %, ab 70 Jahren 75 % (nur Comfort-Schutz) und ab 75 Jahren 100 %.
Ist ab 75 Jahren noch ein Abschluss möglich?
Ein Neuabschluss ist ab 75 Jahren nicht mehr möglich. Es erfolgt eine Umstellung auf Comfort-Schutz mit 100 % Beitragszuschlag, versicherbar sind nur noch Tod und Invalidität (mit Kündigungsmöglichkeit des VN).
Bis zu welchem Alter besteht Versicherungsschutz?
Ab 80 Jahren ist kein Versicherungsschutz mehr möglich.
