In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung fallen für bestimmte Gefahrerhöhungen und besondere Risiken gesonderte Zuschläge an – etwa für Schwimmbecken, Ferien- und Wochenendhäuser, Holzbauten, Solarthermie oder Fotovoltaikanlagen. Ein Überblick zeigt, welche Risiken angenommen werden und welche nicht.
Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Schwimmbecken (innerhalb oder außerhalb): 0,40 ‰
- Ferien- und Wochenendhäuser: 200 % Zuschlag
- nicht ständig bewohnte Wohnungen und Wohnhäuser: 200 % Zuschlag
- ständig bewohnte Wohnhäuser mit mehr als 3 Ferienwohnungen: 0,10 ‰ / 0,20 ‰
- Außenwände überwiegend aus Holz und harte Dachung (neue Wohnhäuser aus Holz nach den entsprechenden Bauvorschriften): 0,50 ‰
- überwiegend weiche Dachung (Reith, Stroh, usw.): keine Annahme
- denkmalgeschützte Häuser: keine Annahme
- Gartenhäuser (überwiegend aus Holz) guter Zustand: nur in Verbindung mit Wohngebäude
- Solarthermie oder ähnliche Anlagen gelten als mitversichert, wenn die Anlagen im Wert 1914 berücksichtigt sind: 0,10 ‰
- Fotovoltaikanlagen – Anlagen sind nicht mitversichert: 0,15 ‰
Was bedeutet das konkret?
Bei bestimmten Gebäuden oder Ausstattungen besteht ein erhöhtes Risiko, weshalb hierfür ein zusätzlicher Beitrag berechnet wird. Andere Risiken werden gar nicht angenommen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag anfällt, hängt von den jeweiligen Eigenschaften des Gebäudes ab – etwa von der Bauweise, der Dachung, der Nutzung oder besonderen Anlagen wie Solarthermie oder Fotovoltaik.
Häufige Fragen
Fällt für ein Schwimmbecken ein Zuschlag an?
Ja. Für ein Schwimmbecken innerhalb oder außerhalb des Gebäudes wird ein Zuschlag von 0,40 ‰ berechnet.
Welche Risiken werden nicht angenommen?
Keine Annahme erfolgt bei überwiegend weicher Dachung (Reith, Stroh, usw.) sowie bei denkmalgeschützten Häusern.
Wie hoch ist der Zuschlag für Ferien- und Wochenendhäuser?
Für Ferien- und Wochenendhäuser sowie für nicht ständig bewohnte Wohnungen und Wohnhäuser gilt jeweils ein Zuschlag von 200 %.
Sind Solarthermie und Fotovoltaikanlagen mitversichert?
Solarthermie oder ähnliche Anlagen gelten als mitversichert, wenn sie im Wert 1914 berücksichtigt sind (0,10 ‰). Bei Fotovoltaikanlagen sind die Anlagen nicht mitversichert (0,15 ‰).
Können Gartenhäuser aus Holz versichert werden?
Gartenhäuser überwiegend aus Holz in gutem Zustand sind nur in Verbindung mit einem Wohngebäude versicherbar.
