In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Tarif Exclusiv auch Schäden durch Überschalldruckwellen abgesichert, wenn diese durch ein Flugzeug verursacht werden – ein wichtiger Zusatzschutz für versicherte Sachen an Ihrem Gebäude.</p>
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 2 Nr. 1 d) VGB 2012 leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen (durch ein Flugzeug verursacht) zerstört oder beschädigt werden.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer die beschädigte Sache hiergegen nicht besonders versichern kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug eine Überschalldruckwelle auslöst und dadurch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Diese Leistung greift jedoch nur dann, wenn sich die betroffene Sache nicht anderweitig gesondert gegen solche Schäden versichern lässt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschalldruckwellen mitversichert?
Ja, im Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden.
Welche Überschalldruckwellen sind gemeint?
Gemeint sind Überschalldruckwellen, die durch ein Flugzeug verursacht werden.
Gibt es eine Einschränkung beim Versicherungsschutz?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer die beschädigte Sache hiergegen nicht besonders versichern kann.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung.
