In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt im Tarif Exclusiv auch Wasser aus Zisternen als Leitungswasser – sowohl bei im Gebäude befindlichen als auch bei außerhalb liegenden Zisternen zur Versorgung des Gebäudes. Zusätzlich sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den zugehörigen Leitungen und Rohren mitversichert.
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Ergänzung zu Abschnitt „A“ § 3 Nr. 3 VGB 2012 gilt als Leitungswasser auch Wasser:
- das aus im versicherten Gebäude befindlichen Zisternen oder aus dazugehörigen, im Gebäude verlaufenden Zu- und Ableitungsrohren austritt, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen;
- das aus außerhalb des Gebäudes befindlichen Zisternen, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, oder aus dazugehörigen, zum Gebäude führenden oder im Gebäude verlaufenden Leitungen (eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
In Ergänzung zu Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2012 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen/Rohren von Zisternen mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Exclusiv wird Wasser aus Zisternen dem Leitungswasser gleichgestellt, wenn die Zisterne der Versorgung des Gebäudes dient. Das gilt für Zisternen im Gebäude ebenso wie für Zisternen außerhalb des Gebäudes samt der dazugehörigen Leitungen. Dient eine Zisterne ausschließlich der Gartenbewässerung, zählt dies nicht zur Versorgung des Gebäudes. Zusätzlich sind Frost- und sonstige Bruchschäden an den Leitungen und Rohren von Zisternen mit abgesichert.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus Zisternen als Leitungswasser?
Ja, im Tarif Exclusiv gilt als Leitungswasser auch Wasser aus Zisternen, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Sind auch Zisternen außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Ja, auch Wasser aus außerhalb des Gebäudes befindlichen Zisternen gilt als Leitungswasser, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. Das umfasst auch die dazugehörigen, zum Gebäude führenden oder im Gebäude verlaufenden Leitungen.
Ist eine Zisterne für die Gartenbewässerung eingeschlossen?
Eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes.
Sind Frostschäden an Zisternen-Leitungen abgesichert?
Ja, in Ergänzung zu Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2012 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen/Rohren von Zisternen mitversichert.
