Im Exclusiv-Schutz der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung sind sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern oder Geruchsverschlüssen mitversichert – inklusive der Austauschkosten im Bereich der Rohrbruchstelle und ohne generellen Selbstbehalt.
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 b) VGB 2012 ersetzt der Versicherer im Exclusiv-Schutz auch sonstige Bruchschäden an Armaturen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Wasser- und Absperrhähne
- Ventile
- Wassermesser
- Geruchsverschlüsse
Ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 a) VGB 2012 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert die Leistungen bei Armaturen: Neben den bereits abgesicherten Fällen sind zusätzlich sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Hähnen, Ventilen oder Geruchsverschlüssen abgedeckt. Wird beim Reparieren eines Rohrbruchs der Austausch solcher Armaturen nötig, übernimmt der Versicherer auch diese Kosten. Ein genereller Selbstbehalt fällt dabei nicht an. Nur an Armaturen, die schon vorher defekt waren, gilt der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind im Exclusiv-Schutz mitversichert?
Versichert sind sonstige Bruchschäden an Armaturen, zum Beispiel an Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern und Geruchsverschlüssen.
Sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen abgedeckt?
Nein. Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind ausdrücklich ausgenommen.
Werden auch die Kosten für den Austausch der Armaturen übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 a) VGB 2012 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Wird bei der Entschädigung ein Selbstbehalt abgezogen?
Nein. Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
