Im Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung sind frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren innerhalb und außerhalb des Grundstücks, die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen sowie Nässeschäden durch innen liegende Regenwasserableitungsrohre erweitert mitversichert.
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 VGB 2012 leistet der Versicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks liegen und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb von Gebäuden
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 VGB 2012 leistet der Versicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 VGB 2012 sind im Exclusiv-Schutz die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 150,- EURO begrenzt. Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Innen liegende Regenwasserableitungsrohre
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2012 gelten im Exclusiv-Schutz Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren oder Rohren einer Regenwassernutzungsanlage bestimmungswidrig ausgetreten ist.
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 a) VGB 2012 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Grundschutz der Wohngebäudeversicherung: Neben Rohren innerhalb der Gebäude sind auch bestimmte Rohre außerhalb des Grundstücks und auf dem Grundstück gegen Frost- und Bruchschäden abgesichert. Zusätzlich werden Kosten für das Beseitigen von Rohrverstopfungen übernommen und Nässeschäden aus innen liegenden Regenwasserableitungsrohren einbezogen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind im Exclusiv-Schutz zusätzlich versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen – sowohl außerhalb des Versicherungsgrundstücks (zur Versorgung versicherter Gebäude) als auch auf dem Grundstück verlegte Rohre, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen.
Bis zu welcher Höhe wird bei Rohrschäden entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Sind Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen abgedeckt?
Ja. Im Exclusiv-Schutz sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude und auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150,- EURO begrenzt, ohne generellen Selbstbehalt.
Sind Rohre, die gewerblichen Zwecken dienen, versichert?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Was gilt für innen liegende Regenwasserableitungsrohre?
Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren oder Rohren einer Regenwassernutzungsanlage gelten als versichert. Ebenso sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
