In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung profitieren Neubauten bis einschließlich einem Gebäudealter von 5 Jahren: Es entfällt der generelle Selbstbehalt und es wird ein Neubau-Nachlass von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt. Welche Bedingungen gelten und was mit Erreichen des sechsten Jahres passiert, erfahren Sie hier.
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre gilt:
- Der generelle Selbstbehalt entfällt.
- Es wird ein Neubau-Nachlass in Höhe von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt.
Voraussetzungen für den Nachlass:
- Er gilt nur für Neugeschäft.
- Er gilt mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz.
Mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre:
- Der Nachlass entfällt.
- Mit der nächsten Hauptfälligkeit wird der gültige Grundbeitragssatz berechnet.
- Bei der Leistung von Entschädigungen wird der generelle Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein neues Gebäude versichert, erhält in den ersten Jahren eine günstigere Konditionierung: einen Beitragsnachlass und den Wegfall des generellen Selbstbehalts. Diese Vorteile sind an neu abgeschlossene Verträge mit dem entsprechenden Deckungsumfang gebunden und gelten nur, solange das Gebäude jung genug ist. Sobald diese Phase endet, gelten die regulären Konditionen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Neubau-Nachlass?
Der Neubau-Nachlass beträgt 11 % auf den Grundbeitragssatz.
Bis zu welchem Gebäudealter gilt der Nachlass?
Der Nachlass gilt für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre. Mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre entfällt er.
Welche Voraussetzungen müssen für den Nachlass erfüllt sein?
Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz.
Was passiert mit dem Selbstbehalt bei Neubauten?
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre entfällt der generelle Selbstbehalt. Ab dem Gebäudealter 6 Jahre wird der generelle Selbstbehalt bei der Leistung von Entschädigungen wieder in Abzug gebracht.
Was geschieht, wenn das Gebäude 6 Jahre alt wird?
Mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre entfällt der Nachlass. Mit der nächsten Hauptfälligkeit wird der gültige Grundbeitragssatz berechnet und der generelle Selbstbehalt bei Entschädigungen in Abzug gebracht. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.
