In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung richtet sich der Selbstbehalt nach dem Gebäudealter: Neubauten bis 5 Jahre profitieren von einem Neubau-Nachlass und keinem generellen Selbstbehalt, während für ältere Gebäude gestaffelte Selbstbehalte pro Schadensfall gelten.
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre entfällt der generelle Selbstbehalt. Es wird ein Neubau-Nachlass in Höhe von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt.
Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz.
Der Nachlass entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre. Dann wird mit der nächsten Hauptfälligkeit der gültige Grundbeitragssatz berechnet und bei der Leistung von Entschädigungen der generelle Selbstbehalt in Abzug gebracht. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.
Der Selbstbehalt wird pro Schadensfall berücksichtigt.
Folgende Regelungen gelten ab Gebäudealter 6 Jahre bis einschließlich 20 Jahre:
- SB von 250 EUR pro Schadensfall
Gebäudealter 21 Jahre bis einschließlich 40 Jahre:
- SB von 500 EUR pro Schadensfall
Ab Gebäudealter 41 Jahre:
- SB von 1000 EUR pro Schadensfall
Für Gebäude ab Gebäudealter 41 Jahre muss eine Direktionsanfrage erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der Anteil ist, den Sie im Schadensfall selbst tragen, hängt davon ab, wie alt Ihr Gebäude ist. Für sehr neue Gebäude gibt es keinen generellen Selbstbehalt und zusätzlich einen Beitragsnachlass. Mit steigendem Gebäudealter steigt der Selbstbehalt, der bei jedem einzelnen Schadensfall angerechnet wird. Bei besonders alten Gebäuden ist vor Vertragsabschluss eine gesonderte Anfrage nötig.
Häufige Fragen
Wann entfällt der generelle Selbstbehalt?
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre entfällt der generelle Selbstbehalt. Zusätzlich wird ein Neubau-Nachlass in Höhe von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt je nach Gebäudealter?
Ab Gebäudealter 6 bis einschließlich 20 Jahre gilt ein SB von 250 EUR pro Schadensfall, von 21 bis einschließlich 40 Jahre 500 EUR pro Schadensfall und ab 41 Jahre 1000 EUR pro Schadensfall.
Wird der Selbstbehalt pro Schaden angerechnet?
Ja, der Selbstbehalt wird pro Schadensfall berücksichtigt.
Für welche Tarife gilt der Neubau-Nachlass?
Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz. Er entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre.
Was gilt für Gebäude ab 41 Jahre?
Für Gebäude ab Gebäudealter 41 Jahre muss eine Direktionsanfrage erfolgen. Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 1000 EUR pro Schadensfall.
