Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt im Exclusiv-Schutz auch Schäden durch den Anprall fremder Fahrzeuge: Wird das versicherte Gebäude durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge beschädigt, zerstört oder kommen Sachen dadurch abhanden, greift der Schutz – wichtige Ausnahmen inklusive.
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 a) aa) VGB 2012 leistet der Versicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
- Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz kommt für Schäden am versicherten Gebäude auf, wenn ein fremdes Fahrzeug – etwa auf Schienen, der Straße oder dem Wasser – dagegen prallt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht von Ihnen selbst, von Bewohnern oder von Besuchern gesteuert wurde. Bestimmte Bereiche wie das Fahrzeug selbst, Zäune, Straßen und Wege sind dabei allerdings nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Was gilt als Fahrzeuganprall?
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
Welche Schäden werden beim Fahrzeuganprall ersetzt?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Ist der Anprall durch eigene Fahrzeuge versichert?
Nein. Versichert ist nur der Anprall durch Fahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
In welchem Tarif gilt dieser Schutz?
Die Regelung gilt im Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung als Erweiterung von Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 a) aa) VGB 2012.
