In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung sind unter anderem Gebäude über einer bestimmten Versicherungssumme, Photovoltaikanlagen, elektronisch gespeicherte Daten sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier erfahren Sie, welche Risiken und Sachen konkret nicht mitversichert sind.
Nicht mitversichert sind:
- Gebäude über 100.000 Mark (Wert 1914) Versicherungssumme
- Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe gemäß Übersicht in der Anlage)
- Schrebergartenhäuser/Datschasn Mobilheime
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung)
- In das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme
Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Gebäude und nicht jeder Schaden fällt unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Bestimmte Gebäudearten wie Schrebergartenhäuser oder Mobilheime, technische Anlagen wie Photovoltaikanlagen sowie elektronisch gespeicherte Daten bleiben außen vor. Auch Schäden durch außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen sowie die zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen sowie Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Schrebergartenhäuser oder Mobilheime?
Nein. Schrebergartenhäuser, Datschen und Mobilheime sind nicht mitversichert.
Sind nachträglich eingefügte Sachen eines Mieters versichert?
Nachträglich in das Gebäude eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht versichert. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten mitversichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert.
