In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind mitversichert, soweit es sich um gesetzliche Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren aus einem Personenschaden handelt.