Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – hier erfahren Sie, welche Anlagen abgesichert sind und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
1. Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
2. Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit:
- diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
3. Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss unmittelbar ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
4. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren,
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- Sturm, Hagel,
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Hinweis: Die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht).
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Schutz greift, wenn Wasser dort auftritt, wo es nicht hingehört – etwa bei geplatzten oder frostgeschädigten Rohren und bei Leitungswasser, das unkontrolliert aus dem Rohrsystem oder angeschlossenen Anlagen austritt. Abgesichert sind Rohre und Installationen im Gebäude, unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb auf dem Grundstück. Nicht jeder Wasserschaden ist gedeckt: Bestimmte Ursachen wie Regen, Grundwasser oder Wasser aus Eimern und Gießkannen bleiben ausgeschlossen. Was am Ende gezahlt wird, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Sind frostbedingte Rohrbrüche mitversichert?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren innerhalb von Gebäuden sowie frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern und Boilern.
Gilt der Schutz auch für Rohre außerhalb des Gebäudes?
Ja, sofern die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Was gilt als Leitungswasser bei Nässeschäden?
Bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus diesen Anlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Welche Wasserschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Rückstau, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Wovon hängt der genaue Leistungsumfang ab?
Die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht).
