- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch
Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer. - Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
- Ausgeschlossen bleiben die Schimmelschäden
- Zusätzlich besteht Im Tarif Excellent Versicherungsschutz für Schaden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden / Privathaftpflichtversicherung
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