Abwässer- und Allmählichkeitsschäden / Privathaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Ausgeschlossen bleiben die Schimmelschäden
Zusätzlich besteht Im Tarif Excellent Versicherungsschutz für Schaden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.