Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist für geleaste Diensträder in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung die AXA Ausfalldeckung integriert: Sie übernimmt bei Arbeitsunfähigkeit die Leasingraten bis 5.000 EURO – wer versichert werden kann, welche Wartezeit gilt und welche Leistungsdauer möglich ist, erfahren Sie hier.
Ausfalldeckung
Bei Abschluss der Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder ist bei der Anschaffungsart Leasing die AXA Ausfalldeckung integriert.
- Übernahme der Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit, höchstens jedoch 5.000,- EURO
- Maximale Leistungsdauer 12 Monate pro Schadenfall, insgesamt maximal 36 Monate pro versicherte Person
- Wartezeit 30 Tage nach Beginn des Versicherungsschutzes
- Anspruch auf Leistungen entsteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen ununterbrochen angedauert hat
- 18,- EURO jährlich je Risiko (der Beitrag ist von der Versicherungssteuer befreit).
Versicherungsfähigkeit:
Versicherte Person kann nur eine natürliche Person sein, die zum Zeitpunkt der wirksamen Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag
- mindestens 18 Jahre alt ist und das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. bei Fälligkeit der letzten planmäßigen Leasingrate des Leasingnehmers das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat
- die von ihrem Arbeitgeber ein im Rahmen eines gewerblichen Leasingfahrradvertrages finanziertes Fahrrad durch den Leasingnehmer als seinen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hat
- nicht arbeitsunfähig ist und
- keine gesetzliche und / oder private Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente bezieht und / oder eine solche beantragt hat.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen zur AXA Ausfalldeckung.
Hinweise:
- Die AXA Ausfalldeckung gilt ausschließlich für geleaste Diensträder.
- Die Beitrittserklärung zur Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag ist je zu versicherndem Risiko einzureichen.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Dienstrad über Leasing nutzt und die Fahrrad-Vollkaskoversicherung abschließt, erhält die AXA Ausfalldeckung automatisch dazu. Können Sie wegen Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten, springt diese Deckung ein und übernimmt die laufenden Leasingraten – innerhalb der genannten Grenzen, Wartezeiten und Leistungsdauern. So bleibt das geleaste Rad auch dann abgesichert, wenn das Einkommen wegen Krankheit ausfällt.
Häufige Fragen
Für welche Räder gilt die AXA Ausfalldeckung?
Die AXA Ausfalldeckung gilt ausschließlich für geleaste Diensträder und ist bei der Anschaffungsart Leasing in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung integriert.
Bis zu welcher Höhe werden Leasingraten übernommen?
Bei Arbeitsunfähigkeit werden die Leasingraten übernommen, höchstens jedoch 5.000,- EURO.
Wann entsteht ein Anspruch auf Leistungen?
Der Anspruch entsteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen ununterbrochen angedauert hat. Zusätzlich gilt eine Wartezeit von 30 Tagen nach Beginn des Versicherungsschutzes.
Wie lange werden Leistungen gezahlt?
Die maximale Leistungsdauer beträgt 12 Monate pro Schadenfall und insgesamt maximal 36 Monate pro versicherte Person.
Wer kann versicherte Person sein?
Versicherte Person kann nur eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bzw. bei Fälligkeit der letzten planmäßigen Leasingrate das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat), ihren Wohnsitz in Deutschland hat, ein im Rahmen eines gewerblichen Leasingfahrradvertrages finanziertes Fahrrad vom Arbeitgeber gestellt bekommt, nicht arbeitsunfähig ist und keine der genannten Renten bezieht oder beantragt hat.
