In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Diensträder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Fahrräder, die älter als sechs Monate sind, keinem festen Nutzer zugeordnet sind oder gewerblich zum Transport, Verleih oder Verkauf eingesetzt werden. Hier erfahren Sie, welche Räder nicht versicherbar sind.
Nicht versicherbar sind:
- Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
- Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.)
- Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
- Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
- Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand).
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Dienstrad lässt sich über die E-Bike Versicherung absichern. Ausgeschlossen sind vor allem ältere Räder, Räder ohne festen Nutzer sowie Räder, die gewerblich genutzt werden – etwa für Transport, Verleih, Verkauf oder Ausstellung. Auch Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht fallen nicht unter den Schutz. Diese Übersicht hilft Ihnen einzuschätzen, ob ein Rad grundsätzlich versicherbar ist.
Häufige Fragen
Wie alt darf ein Dienstrad höchstens sein, um versichert zu werden?
Fahrräder, die älter als 6 Monate sind, sind nicht versicherbar.
Sind Fahrräder ohne festen Nutzer versicherbar?
Nein. Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind, sind nicht versicherbar.
Sind Diensträder für Kurier- oder Auslieferungsfahrten versicherbar?
Nein. Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden – zum Beispiel Kurierdienste, Auslieferungsfahrten sowie Personen-, Waren- und Materialbeförderung – sind nicht versicherbar.
Können verliehene oder vermietete Fahrräder versichert werden?
Nein. Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden, sind nicht versicherbar.
Sind Verkaufs- oder Ausstellungsfahrräder versicherbar?
Nein. Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten) und Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand) sind nicht versicherbar.
