In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Diensträder klare Regeln zu Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung: Der Schutz startet frühestens einen Tag nach Antragstellung, der Rahmenvertrag läuft drei Jahre und verlängert sich stillschweigend – neu gekaufte Räder sind bei rechtzeitiger Meldung ab Kaufdatum mitversichert.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
Vertragsbeginn / Vertragsablauf:
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer:
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Laufzeit von Risiken / Einschluss von Risiken / Versicherungsdauer:
Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Rahmenvertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüglich an den Versicherer erfolgt ist:
- innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum,
- unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme.
Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum für die vereinbarte Laufzeit. Bei verspäteter Meldung beginnt der Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt.
Für Fahrräder, die geleast wurden, verlängert sich der Versicherungsschutz beitragsfrei für 4 Wochen, höchstens jedoch bis zum Ablauf des Leasingvertrages für das versicherte Fahrrad.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet frühestens am Tag nach der Antragstellung. Der Rahmenvertrag läuft zunächst drei Jahre und verlängert sich automatisch, solange er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wichtig ist, neu gekaufte Räder schnell zu melden, damit der Schutz nahtlos ab dem Kaufdatum greift. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Wie lange läuft der Rahmenvertrag und wie verlängert er sich?
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich ein neu gekauftes Fahrrad melden?
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, das heißt innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum, unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme. Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum, bei verspäteter Meldung erst ab dem Meldezeitpunkt.
Was gilt bei geleasten Fahrrädern?
Für geleaste Fahrräder verlängert sich der Versicherungsschutz beitragsfrei für 4 Wochen, höchstens jedoch bis zum Ablauf des Leasingvertrages für das versicherte Fahrrad.
Was passiert mit dem Schutz, wenn der Rahmenvertrag endet?
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
