In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind Diensträder mit einem Kaufpreis bis 15.000 EURO versicherbar – ob mit oder ohne elektrische Tretunterstützung (Pedelec / E-Bike). Wichtig sind eine feste Nutzerzuordnung, ein maximales Alter von 6 Monaten ab Ersterwerb sowie klare Ausschlüsse etwa für Transport- oder Mietfahrräder.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 15.000,- EURO ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec / E-Bike) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.
Versichert sind ferner nur die Fahrräder, die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen
1. Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw. nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
2. Versicherbar sind Fahrräder:
- a) mit einer Versicherungssumme bis 15.000 EURO und
- b) die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag nicht älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs und
- c) die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
Nicht versichert sind:
Fahrräder,
- a) für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
- b) die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);
- c) die vermietet werden;
- d) mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten;
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Versichert werden können Diensträder bis zu einem bestimmten Kaufpreis, egal ob mit oder ohne elektrische Tretunterstützung. Voraussetzung ist, dass jedes Rad einer festen Person zugeordnet ist und beim Einbeziehen in den Vertrag noch relativ neu ist. Fahrräder, die gewerblich zum Transport oder zur Vermietung genutzt werden oder eine besondere Zulassungspflicht haben, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Kaufpreis sind Diensträder versicherbar?
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bzw. einer Versicherungssumme bis 15.000,- EURO, ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec / E-Bike).
Wie alt darf ein Fahrrad beim Einbeziehen in den Vertrag sein?
Das Fahrrad darf zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs.
Sind Anbauteile mitversichert?
Ja, versichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.
Welche Fahrräder sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung), die vermietet werden sowie Fahrräder mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten.
Muss ein Fahrrad einem bestimmten Nutzer zugeordnet sein?
Ja, versichert sind nur Fahrräder, die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
