Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Diensträder klare Sicherungsvorschriften: Ein eigenständiges verkehrsübliches Schloss ist Pflicht – ein Zahlenschloss reicht nicht aus. In selbstgenutzten abgeschlossenen Räumen entfällt diese Vorgabe.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) abgeschlossen werden.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Was bedeutet das konkret?
Für Diensträder besteht grundsätzlich die Pflicht, das Rad mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss zu sichern. Ein reines Zahlenschloss ist dafür nicht ausreichend. Steht das Rad hingegen in einem abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen, den ausschließlich Sie selbst nutzen, muss es dort nicht zusätzlich abgeschlossen werden.
Häufige Fragen
Wie muss ein Dienstrad gesichert werden?
Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden.
Ist ein Zahlenschloss ausreichend?
Nein, ein Zahlenschloss erfüllt die Sicherungsvorschrift nicht.
Muss ich das Rad auch in meinem eigenen Schuppen abschließen?
Nein. In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Gilt die Verschlussvorschrift auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen?
Der Wegfall der Verschlussvorschrift gilt nur für ausschließlich selbstgenutzte abgeschlossene Gebäude, Räume oder Schuppen. In anderen Fällen muss das Rad mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden.
