In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert: Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen (je nach Deckungsvariante).
Für die 3 Tarife gelten hierbei die folgenden Summen:
- Economic Start: 1 Mio. EUR
- Exclusiv: 30 Mio. EUR
- Excellent: 50 Mio. EUR
Im Tarif Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen
Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden.
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie Balkone, Loggien und Terrassen. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. - Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
d) Schäden infolge von Schimmelbildung. - Schäden an fremden beweglichen Sachen
a) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von sonstigen fremden Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen
wurden (z. B. Inventar in Hotels oder Ferienwohnungen) oder Gegenstand eines
besonderen Verwahrungsvertrages sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
auch auf elektrische medizinische Geräte (z. B. 24-Stunden-EKG Gerät, 24-Stunden Blutdruckmessgerät, Dialysegerät, Reizstromgerät – nicht Hilfsmittel wie Hörgeräte,
Unterarmgehstützen, Krankenbetten und dgl.), die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
b) Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
– alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden;
– Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden (gilt nicht für die vorgenannten elektrischen medizinischen Geräte);
– Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;
– Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
– Ansprüche wegen Abhandenkommen;
– Schäden an Kraft-, Luft-, und Wasserfahrzeugen;
– Schäden an Schmuck und Wertsachen.
c) Die Höchstersatzleitung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 50.000,- EURO.