In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert:
- Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl
- Tätigkeit als Tageseltern (auch entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl
- Tätigkeit als Babysitter
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000,- EURO Jahresumsatz
- Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität bis Deckungssumme (max. 10 Mio. EURO)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer / Vormund
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen
- aus der Ausübung von Sport, ausgenommen der Jagd und dem nicht privaten oder unerlaubten Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, Munition und Geschossen sowie Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
- als Tageseltern oder als Babysitter. Wird diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt, besteht Versicherungsschutz, wenn max. 8 Kinder beaufsichtigt werden,
- für Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht
- unter Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht aus Schäden, die die Tageskinder untereinander oder gegenüber Dritten verursachen, sofern es sich nicht um Geschwister handelt sowie um Schäden der Tageskinder gegenüber den nach Ziffer 1 versicherten Personen wegen Personenschäden. Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte).
- aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten) unter Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme, max. jedoch 10 Mio. EURO.
- aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, insbesondere die Mitarbeit
- in der Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen