In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppen A, B, C und K – je nachdem, ob eine Tätigkeit körperlich, handwerklich oder ohne körperliche Berufstätigkeit ausgeübt wird. Für Kinder und Personen in Ausbildung gelten dabei eigene Zuordnungsregeln.
Gefahrengruppe A
Männer und Frauen ohne körperliche Berufstätigkeit, die:
- kaufmännisch, verwaltend, planend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft oder Verwaltung (einschl. Verwaltung der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutz, der Polizei, der Finanz- und Zollbehörden, der Justiz, der Feuerwehr) tätig sind
- leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschl. aufsichtführender Meister) tätig sind
- im Verkauf, im Labor, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen tätig sind
- Anlagen / Maschinen steuern
- keine berufliche Tätigkeit ausüben, wie z. B. Rentner, Pensionäre, Studenten (außer Sportstudenten).
Gefahrengruppe B
Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit, die:
- körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit (auch gelegentlich) verrichten
- Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten
- Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren
- im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugsdienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Justiz, der Polizei, der Steuer- oder Zollfahndung, der Feuerwehr tätig sind
- Berufskraftfahrer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer, in der Landwirtschaft tätige Personen
- Sportstudenten
Gefahrengruppe C
Direktionsanfrage
Gefahrengruppe K
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Zuordnung gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B.
Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind dem jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechend einzustufen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahrengruppe ordnet versicherte Personen anhand ihrer Tätigkeit ein. Wer keine körperliche Berufstätigkeit ausübt, fällt in Gruppe A, wer körperlich oder handwerklich arbeitet, in Gruppe B. Für bestimmte Fälle ist eine Direktionsanfrage vorgesehen (Gruppe C), und Kinder werden zunächst der Gruppe K zugeordnet. Personen in Ausbildung richten sich nach ihrem Ausbildungsberuf.
Häufige Fragen
Wer gehört in die Gefahrengruppe A?
Männer und Frauen ohne körperliche Berufstätigkeit, etwa kaufmännisch, verwaltend, planend oder lehrend Tätige sowie Personen ohne berufliche Tätigkeit wie Rentner, Pensionäre und Studenten (außer Sportstudenten).
Wer gehört in die Gefahrengruppe B?
Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit, zum Beispiel Personen, die handwerklich arbeiten, Maschinen bedienen, sowie Berufskraftfahrer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer, in der Landwirtschaft Tätige und Sportstudenten.
Wie werden Kinder eingestuft?
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehören in die Gefahrengruppe K. Die Zuordnung gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B.
Wie werden Personen in Ausbildung eingestuft?
Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind dem jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechend einzustufen.
Was bedeutet die Gefahrengruppe C?
Die Gefahrengruppe C ist als Direktionsanfrage vorgesehen.
